Erdbestattung

Bei der Erdbestattung handelt es sich um die Beisetzung des Leichnams in einem Sarg. Ist ein Grab vorhanden, muss zuerst geprüft werden, ob es belegt werden kann. Je nach den unterschiedlichsten Friedhofssatzungen gelten Ruhefristen ab 7 Jahre. Ist kein Grab vorhanden, kann dieses an dem Ort erworben werden, an dem der Verstorbene seinen Wohnsitz hatte. Das Grabrecht wird auf eine bestimmte Nutzungsdauer überlassen und kann in der Regel nach Ablauf verlängert werden.

Gerne informieren wir Sie über die Details einer Erdbestattung.