Feuerbestattung

Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene in einem Krematorium eingeäschert und anschließend in einer Urne beigesetzt. Die Feuerbestattung kann nur dann durchgeführt werden, wenn der Verstorbene den Wunsch zu Lebzeiten schriftlich niedergelegt hat oder ein anordnungsberechtigter Angehöriger (z.B. Ehepartner, Kinder oder Verwandte ersten Grades) diese Verfügung trifft. Zur Feuerbestattung gehört üblicherweise eine Verabschiedungsfeier. Der Verstorbene wird im Krematorium mit dem Sarg eingeäschert. Die Asche wird in einer Urne aufbewahrt und kann in Urnengräbern, Mauernischen, Familiengräbern oder auch zur See beigesetzt werden. Eine anonyme Beisetzung der Urne bedarf ebenfalls einer schriftlichen Willenserklärung.

Gerne informieren wir Sie über die Details einer Feuerbestattung.